Recht am eigenen Bild

Nachdem es für den Verein ein erheblicher Aufwand wäre, jedes Vereinsmitglied und jede auf den Fotos abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis unserer Vereinsmitglieder und anderer abgebildeten Personen aus, auch auf unseren Online- und Offline Publikationen abgebildet zu werden. Darunter gehört beispielsweise unsere Webseite, der Newsletter, das Print-Magazin und Social Media Accounts wie Instagram und Facebook.