Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen des SkiClub Bruchsal e.V.

 

Anmeldung
  1. Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt durch schriftliche Anmeldung des Reisenden.
  2. Der Anmelder ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen.
Bezahlung
  1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 100,- pro Person zu leisten.
  2. Der Restbetrag des vereinbarten Reisepreises ist vor Reisebeginn gemäß Anweisung des Reiseleiters zu entrichten.
Leistungen und Preise
  1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschließlich aus unserer Leistungs beschreibung in unserem Kursprogramm - unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit.
  2. Hotelprospekte und andere Unterlagen dienen lediglich Ihrer Information, für deren Verbindlichkeit wir keine Gewähr übernehmen.
  3. Für diejeingen Kursangebote die eine Busfahrt in der Leistungsbeschreibung beinhalten, wird diese von einem Busunternehmen erbracht das nach §§ 48,49 eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetzt führt. Für die Saison 2011/2011 ist vom SCB e.V. beauftragt:

    Müller-Reisen · Reisebüro
    Bleichstraße 3a · Sedanplatz
    75173 Pforzheim
    Tel.: 07231 92266-0 
    Fax: 07231 92266-26
    info@muellerreisen-pf.de
    Kommanditgesellschaft Sitz Birkenfeld, Registergericht Mannheim HRA 50
    2312, pers. h. Ges.: Müller-Reisen Verw.-GmbH, Sitz Birkenfeld,
    Registergericht HRB 50 1765 Mannheim, Geschäftsführer: Hartin Müller
Leistungs- und Preisänderungen
  1. Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Diese Rücktrittserkrärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei uns (Poststempel).
  2. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet pro Person/pro Woche folgende Entschädigung zu entrichten: 
    bis 21 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens aber 25,--€; 
    bis 14. Tage vor Reiseantritt 30%; 
    bis sieben Tage vor Reiseantritt 65% des Reisepreises; 
    und ab sechs Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.
  3. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im eigenen Interesse sollte zu Beweiszwecken die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen.
  4. Bei Nichtantritt der Reise bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig.
  5. Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so bitten wir zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können durch Einzelzimmerzuschläge oder entsprechende Aufschläge bei den Appartments.
Haftung
  1. Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.
  2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Busfahrt und Quartiere, bei denen der SkiClub Bruchsal e.V. als Vermittler auftritt sowie für Zusatzprogramme am Reiseziel. Die Pflichten aus einer eventuellen Reisevermittlung bleiben hiervon unberührt.
  3. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten hat der Reisende selbst zu verantworten. Wir empfehlen insoweit den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
  1. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist und aus diesem Grunde unsere wirtschaftliche Opfergrenze überschritten wird, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurückerstattet.
  2. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach vorheriger Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  1. Sämtliche Angaben in diesem Kursprogramm entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Gerichtsstand
  1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
  2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich: es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In den zuletzt aufgeführten Sonderfällen ist der Sitz des Reiseveranstalters als Gerichtsstand maßgeblich.